Egal ob Sie einen langfristigen Fußabdruck in der Gesellschaft hinterlassen oder Ihr Vermögen für zukünftige Generationen in einen verbindlichen Rahmen überführen möchten – der Entschluss zur eigenen Stiftung ist ein bedeutender Schritt. Gleichzeitig eröffnet sich Ihnen eine Vielzahl philanthropischer Betätigungsfelder, darunter die Förderung von Wissenschaft und Kultur, ein Engagement zu karitativen Zwecken oder aber die Verfolgung ganz persönlicher Herzensangelegenheiten. Zu berücksichtigen gilt es, dass eine Stiftung im Gegensatz zur Kapital- oder Personengesellschaft „sich selbst gehört“ und die Mittelverwendung an klare Vorgaben gebunden ist. Umso wichtiger ist die professionelle Unterstützung bei der Umsetzung Ihres Stifterwillens.
01 Welchem Zweck soll die Stiftung dienen?
Die Formulierung des Stiftungszwecks ist ein umfangreicher Prozess, der wohlbedacht sein will und die zukünftige Ausrichtung der Stiftung maßgeblich beeinflusst. Deshalb sollte der Stiftungszweck Ihr Anliegen als Stifter bestmöglich widerspiegeln und der Stiftung ein klares Profil verleihen.
02 Welche Stiftungsart eignet sich dafür?
Die wirtschaftlich selbstständige, gemeinnützige und auf die Ewigkeit ausgelegte Stiftung wird häufig als Regelfall angesehen. Doch das Stiftungsrecht ermöglicht Gestaltungsspielraum, beispielsweise über die treuhänderische Form, die Privatnützigkeit oder aber die Auslegung als Verbrauchsstiftung. Welche Stiftungsart zu Ihnen passt, kommt also ganz auf die individuellen Voraussetzungen an.
03 Wer soll die Stiftung leiten?
Die Besetzung des Stiftungsvorstands als einzig verpflichtendes Organ einer rechtsfähigen Stiftung ist von zentraler Bedeutung. Neben persönlichen Verbindungen profitiert ein solches Gremium von Erfahrung im Stiftungswesen und Vertrautheit mit den rechtlichen Grundlagen. Darüber hinaus kann ein mit Experten besetztes Kuratorium als beratende und überwachende Instanz etabliert werden. Dem Stifter steht es offen, ob und in welchem Gremium er fortan wirken möchte.
04 Was müssen Stifter bei der Gründung berücksichtigen?
Von behördlicher Seite gilt es, die Genehmigung der Satzung durch das Finanzamt sowie die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht zu meistern. Wird eine NV-Bescheinigung beantragt, steht der Nachweis einer gemeinnützigen Mittelverwendung im Vordergrund. Bei der Übertragung von Vermögen auf die Stiftung sollten zudem die verfügbaren Steuerfreibeträge beachtet und genutzt werden.
05 Was gehört zum Tagesgeschäft einer Stiftung dazu?
Neben der Verwaltung des Stiftungsvermögens werden vor allem Förderprojekte extern begleitet oder in Eigenregie realisiert. Unterstützend bietet sich die Initiierung, Entwicklung und Pflege von längerfristigen Partnerschaften mit Organisationen an. Während eine zielgerichtete Finanzplanung die Funktionsfähigkeit der Stiftung gewährleistet, tragen die gewissenhafte Buchhaltung, Rechnungslegung und Aufstellung des Jahresabschlusses zur Rechtssicherheit bei.
Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg zur eigenen Stiftung und stellen Ihnen unsere umfassende Beratungskompetenz im Non-Profit-Bereich zur Verfügung. Dabei sprechen wir aus erster Hand, denn wir dürfen namhafte Stiftungen zu unserem Mandantenkreis zählen und haben mit der Mainzer Wissenschaftsstiftung 2015 eine eigene Institution ins Leben gerufen. Außerdem verfügen wir, dank der Beteiligung an einem Start-Up zur Finanzierung wohltätiger Projekte, über ein großes Netzwerk in diesem Bereich. Regelmäßig zeigt sich hier, wie unerlässlich eine gewissenhafte Finanzplanung für die Gewährleistung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit ist. Was bedeutet das für Ihr Stiftungsvermögen?
Jenseits der Gemeinnützigkeit eignet sich eine Stiftung als Maßnahme im Sinne des Vermögensschutzes. Sie als Stifter können das substantielle Familienvermögen dauerhaft bewahren und zukünftige Generationen über Ertragsausschüttungen versorgt wissen. Das Stichwort lautet „Familienstiftung“.
Außerdem schützt der Stiftungsrahmen das Vermögen vor Ansprüchen, welche gegen Einzelpersonen vorliegen können. Dies gilt für Haftungsrisiken aus einem Gesellschafterverhältnis wie für private Haftungsrisiken. Zugleich kann bei der Gestaltung einer privatnützigen Stiftung die langfristige Bindung zwischen Ihrer Familie und Ihrem Unternehmen berücksichtigt werden, ohne einzelne Angehörige in die Pflicht nehmen zu müssen.